Buchtipp

Nachdem ich ja neulich bereits an dieser Stelle auf die Lesungen von Christian Gruber eingegangen bin hier nun der ultimate Buchtipp:

Lesungen im Riverside„.

Christian hat seine Geschichten in selbstverlag veröffentlicht. Über das Buch als solches kann ich noch nichts sagen, aber da ich einige der Geschichten schon kenne – mache ich hier mal Werbung 🙂

Wer also interessiert ist, möge sich das Werk bestellen.

Mein Exemplar ist jedenfalls schon geordert.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk & Co.

So sehr ich persönlich ein Verfechter der Grundidee des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks bin, im Gegensatz z.B. zum Farliblog, so sehr kotzt mich das aktuelle Urteil des BVG an.

Wenn ich das richtig verstanden habe, dient das Prinzip des ö/r Rundfunks der Grundversorgung des Volkes mit „Rundfunk“ (wie auch immer man das definieren will).
Grundversorgung kann dabei eigentlich nur heißen, dass die eben grundlegenden Ansprüche an „Rundfunk“ erfüllt werden.

Was ist nun grundlegend?

Eigentlich doch das, was zwingend notwendig ist. Hartz IV dient zur „grundlegenden“ Versorgung des sozial Schwachen. Heißt man bekommt (bzw. soll das dafür dann reichen, wie das in der Praxis aussieht ist hier erstmal nicht wichtig) genug zu Essen um nicht zu verhungern. Ein Dach über dem Kopf und etwas „Unterhaltungsmöglichkeit“, sprich die „Möglichkeit am kulturellen Leben teilzunehmen“.

Für „Rundfunk“ heißt das dann doch eigentlich sinngemäß, dass eben die wichtigen Informationen zugänglich sind, dass evtl. auch ein Paar Filme, Shows und Serien gezeigt werden („kulturelles Leben“?). Von mir aus auch noch ein paar mehr Filme, Serien und Shows um die verschiedenen Meinungen, Geschmäckern etc. etwas zu bieten (nicht jeder mag Wetten dass…?!).

Dafür haben sie 24 Stunden am Tag Zeit. Darin lassen sich sicherlich viele Filme, Serien und Shows, Nachrichten und Informationen unterbringen, oder?
Sagen wir es gibt zwei, vielleicht sogar drei Sender, die dieses Material überbringen.
Ok? Von mir aus (!!) sogar über verschiedene Kanäle. Ursprünglich ging es mal nur um Radio und TV, inzwischen auch um das Internet – gut, notfalls auch das – hier stört das Angebot nicht, und ich muss nicht mehr am Fernseher sitzen um das Angebot zu konsumieren.

Soweit die Theorie. In der Praxis wachsen die ö/r Sender jedoch immer weiter. Hier in Schleswig-Holstein gibt es ein eigenes Drittes TV Programm, es gibt mindestens 5 NDR Radiosender, es gibt ARD und 2DF, es gibt ARTE, 3SAT und die diversen weiteren TV Sender die zum Paket dieser Sender gehören. Und das alles wird von den Gebühren finanziert, die (und ab hier wird es dann ganz bescheuert) jeder zu entrichten hat, der ein zum Empfang befähigtes Gerät besitzt.

Und seit neustem dürfen diese Sender nun auch noch quasi allein entscheiden (OK, es gibt eine „unabhängige Kommisson“ KEF,
aber auch dort scheint der Begriff „Grundbedarf“ sehr breit ausgelegt zu werden)
wie Teuer sie sein wollen, und was sie mit dem Geld machen. Natürlich wollen sie wachsen, auch wenn Sie nun beteuern, dass sie sich nun zurückhalten wollen. Wie schön, dass dies nun alles ohne Kontrolle geschieht.

Vielleicht ist es doch einmal an der Zeit die Art der Finanzierung grundlegend zu überdenken? Nach der selbst für mich als prinzipiellen ö/r-Befürworter absurden Erhebung von Rundunkgebühren auf Internettaugliche Rechner..
Was spricht gegen einen Steuerfinanzierten, auf eine die Grundversorgung sicherstellende Menge eingeschränkten ö/r Rundfunk? Den dann alle bezahlen, und nutzen können, aber der sich eben was Angebot und Kosten angeht einschränken muss, und zwar auf das wesentliche? Was spricht dagegen, wenn man diese Sender vom Quotendruck befreit? Woher der kommt ist mir unklar, muss ich mal dazu sagen. Ö/r Sender haben ja nicht die Aufgabe die beste Quote zu erzielen, sondern die Möglichkeit zu bieten, sich eben grundlegend mit Rundfunk zu versorgen. Man könnte per Verfassungsänderung festlegen dass auch dann ein Eingriff des Staates in die Programmautonomie nicht möglich ist, so wäre auch dieses Problem zumindest auf einem mit heute vergleichbarem Niveau gelöst.

Wenn man übrigens mal die Kosten vergleicht könnte einem auch schlecht werden.
Premiere nimmt was ein? Vielleicht 25 Euro im Durchschnitt, pro Kunde und Monat?
Bei vielleicht 2-3 Millionen Kunden? (geschätzt) Selbst wenn es vier sind. Das Angebot an Sendern ist sicherlich mit der Menge der Sender die die ö/r inzwischen Anbieten vergleichbar.
Ich zahle im Monat etwa 17 Euro Rundfunkgebühren. Das ist 70% mehr. Und außer mir tun dies – wenn sie sich denn „rechtens“ verhalten – noch mindestens 20 Millionen weitere Haushalte.

Milchmädchen:

Premiere: 25 Euro mal 2,5 Millionen Kunden = 62,5 Millionen Euro
ö/r Rundfunk: 17 Euro mal 20 Millionen Haushalte = 340 Millionen Euro.

Das Verhältnis spricht schon wieder für sich. Natürlich ist der Vergleich so sehr hinkend, aber es sollte deutlich werden worauf ich hinaus will. Wie gesagt Grundversorgung ist sicherlich etwas anderes!

Meinungsfreiheit

Arcor hat dank einer Intervention eines Porno-Anbieters (Nennen wir ihn A.) seine Nutzer von ausgewählten Porno-Angeboten (der Einfachheit halber B.) ausgeschlossen. Dabei zeigt sich die Absurdität unseres Rechts und der grundlegenden Einstellung der Gerichte (und Gesetzte) hier zum Thema Presse- und Meinungsfreiheit.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Argumentation etwa diese:
A blockt seine Inhalte durch (vermutlich ja kostenpflichtige) Verfahren, so dass nur Personen die ab 18 Inhalte sehen können die auch tatsächlich 18 sind. Nun sind die Angebote von B. wohl Frei von Zugangsbeschränkungen. Die Begründung ist nun, dass ja B. sich nicht an den deutschen Jugendschutz hält (B. ist aber gar kein deutsches Angebot, sondern ein ausländisches). Und weil sich ein Angebot aus dem Ausland nicht nach deutschem Recht richtet, hilft Arcor nun vorsichtshalber nach und „schützt“ seine Nutzer.

Wie war das mit der Pressefreiheit? „Eine Zensur findet nicht statt“ – GG, Art 5 Abs. 1?
Eine Tatsache die mich in diesem unserem Land (im Gegensatz zu vielen anderen Dingen) wirklich, und seit Jahren erfreut.

Es gibt de Facto kein Recht auf die freie Meinungsäußerung (Absurde Gotteslästerungsparagraphen, Stichwort „Volksverhetzung“*, der aktuelle Fall von Internet-Zensur etc.). Alles was missliebig ist wird zensiert, unterdrückt, verboten.

Selten genug, aber hier kann man ausnahmsweise mal wirklich zu den USA aufschauen – die haben nämlich immerhin annährend etwas mit Meinungsfreiheit vergleichbares – den 1st Amendment zu ihrer Verfassung.

Naja, Deutschland orientiert sich wohl lieber am Iran. Da ist es vermutlich auch verboten schlechte Witze über Gott zu machen…

*) ich will absolut nicht darauf hinaus dass die üblichen „Volksverhetzer“ in irgendeiner Form eine akzeptable Meinung haben, aber Meinungsfreiheit heißt eben auch, dass andersdenkende ihre Meinung äußern dürfen.